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zur homepage Rainer Atzbach, Die mittelalterlichen Funde und Befunde der Ausgrabung Hannover-Bohlendamm

zur Inhaltsangabe

7. Die Stellung der Befunde in der haus- und siedlungskundlichen Entwicklung:

7.1 Grubenbauten

7.2 Frühe Ständerbauten

7.3 Steinwerk und großer Graben

7.4 Das Bürgerhaus im späten Mittelalter

7.5 Die Parzellenentwicklung

7. Die Stellung der Befunde in der haus- und siedlungskundlichen Entwicklung

7.1 Grubenbauten

Die frühen Grubenbauten (Grube E und F) sind für eine sichere Einordnung zu verstümmelt. Auf die Möglichkeit der Interpretation von Grube E (spätes 11./12. Jh.) als Überrest der Frühform des niederdeutschen Hallenhauses, "Typ Gasselte B", wurde bereits hingewiesen. Ähnliche Dimensionen und Pfostenlöcher hat ein Befund gleicher Zeitstellung der Grabung Turnierstraße in Braunschweig; H. Rötting siedelt ihn hauskundlich zwischen Grubenhaus und Kemenate an - in Lübeck wurden hölzerne Kemenaten erfaßt[91]. Grubenhäuser sind eine gängige Hausform generell von der älteren Kaiserzeit bis in das späte 13. Jh.. Im nördlichen Harzvorland - auch in Hannover selbst - kommen sie nicht nur als ungeheizte Nebengebäude vor, sondern können auch Herde besitzen, also Wohn- oder Arbeitszwecken dienen[92].

7.2 Frühe Ständerbauten

Der älteste Mauerzug der Grabung, M I-257 aus dem 12. Jh., gehört zu einem dünnwandigen Massivbau oder einem Holzständerbau über massivem Fundament. Die Ständerbauweise ist westlich des Rheins bei Kirchen schon im frühen Mittelalter neben der älteren Pfostenbauweise belegt. Im Profanbau stammen die ältesten Vorkommen (Rheinland und Magdeburg) aus der Zeit um 1000, vermehrt tritt sie offenbar erst seit der zweiten Hälfte des 12. Jh. in städtischen Siedlungen auf. Grundsätzlich gehen sozial gehobene Bauten und Vorderhäuser einfachen Häusern und Nebengebäuden in der Einführung des Ständerbaus voran. Letztere können noch bis in das späte Mittelalter oder gar die Neuzeit in Pfostenbauweise aufgeführt sein[93].

7.3 Steinwerk und großer Graben

Um 1200 entwickelt sich in Norddeutschland aus dem älteren adligen Wohnturm über quadratischem Grundriß (turris) das Steinwerk (die Bezeichnung "Kemenate" sollte beheizten Bauten vorbehalten bleiben). Im Bereich des historischen Herzogtums Sachsen, insbesondere im Raum zwischen östlichen Westfalen und Magdeburg erscheint ab dem späten 12. Jh. ein charakteristischer Bautyp (Abb. 20,3), zu dem auch das Steinwerk der Grabung Bohlendamm zu rechnen ist: Der quadratische turmartige Baukörper erhebt sich über einem halb oder ganz eingetieften Keller mit meist einem Erd- und einem Obergeschoß. Der Keller besitzt ursprünglich eine Holzbalkendecke, wird im späten Mittelalter aber häufig eingewölbt. Die über eine Außentreppe erschlossenen oberen Geschosse umfassen jeweils einen Raum und sind in der Regel unbeheizt. E. Fricke nimmt für die Braunschweiger Steinwerke schon in der Bauzeit ein Ziegeldach an. A. Wiedenau zählt diese Bauform zum Jüngeren Wohnturmtyp. Diese Bauten stehen regelhaft an der Längsseite des Grundstücks hinter dem Vorderhaus. Eine Ausnahme macht Goslar, dort liegen die Steinwerke auch neben dem Dielenhaus in der Straßenfront und sind ein integraler Bestandteil des gehobenen Bürgerhauses, stets beheizt und bewohnt. Die übrigen Steinwerke dienen dagegen Händlern und Kaufleuten als feuersicheres Warenlager[94]. E. Fricke vermutet die Nutzung der Oberstockwerke auch ungeheizter Steinwerke als Sommerwohnungen oder Repräsentationsräume[95].

Obwohl H. Hinz eine Wehrfunktion für diesen Steinwerktyp ausdrücklich zurückweist, mögen sie auch als Refugium vor innerstädtischer oder äußerer Bedrohung gedient haben, wie eine Bremer Chronik schildert: In deme jare des heren 1200 do buwede men vor unde na binnen Bremen menliken de groten steenkameren umme brandes willen, ock dat de riken lude, de sulffweldigen homot dreven, velich uppe slapen mochten[96]. Dieser Bautyp war offenbar im südlichen Niedersachsen bis in das 15. Jh. gängig, er wurde vom steinernen Saalgeschoßbau - auch in Backstein - ersetzt[97]. Im späten Mittelalter wird er allerdings im Zuge der baulichen Verdichtung eng mit dem Vorderhaus verknüpft und ab dem 15. Jh. oft mit aufgesetzten Fachwerkstockwerken erhöht[98]. Die enge Bindung zum Vorderhaus drückt sich am Bohlendamm durch die späte Unterscheidung der betreffenden Grundstücke und den Mauerdurchbruch zu K 53 aus.

Dieser hauskundliche Bautyp entspricht den Vorschriften des Sachsenspiegels aus dem frühen 13. Jh.: Man muoz wol buwen ane sin orlop (seine, des Richters, Erlaubnis) mit holcze oder mit steine dri buonen (Geschosse) vber ein ander, eine binnen der erden, die anderen czwuo dar vber, daz man eine tuor habe in deme nid(rgi)sten (Geschoss) ein knie hoch vber der erde[99]. Das Erdgeschoß des Steinwerks vom Bohlendamm liegt mindestens 1 m über dem Außenniveau und kommt somit in den Grenzbereich zum genehmigungspflichtigen, weil wehrhaften Bau.

Es gibt keine Vergleichsbefunde zur Kombination Steinwerk/ Graben. Dies liegt auch an der Schwierigkeit, einen Graben überhaupt nachzuweisen, hierzu sind großflächige Grabungen oder sinnvoll gereihte Profile erforderlich. Aus dem südniedersächsischen Raum sind innerstädtische Gräben meist für Entwässerungszwecke ("Soden", "Ehgräben") bekannt, die häufig an der Trauflinie zwischen zwei Grundstücken verlaufen, sie sind allerdings meist weniger breit und tief als der große Graben vom Bohlendamm[100]. In der Turnierstraße in Braunschweig konnte ein vergleichbarer Grenzgraben zwischen zwei historischen Parzellen verfolgt werden, der aus der zweiten Hälfte des 12. Jh. stammt; weniger klar sind zeitgenössische Befunde aus der Bäckerstraße in Minden. In Hannover selbst gibt es einen ähnlichen, aber leider nur ausschnitthaften Befund aus der Burgstraße.[101]

Der große Graben vom Bohlendamm ist mit etwa 2,80 m Tiefe neben dem Steinwerk nach dem Sachsenspiegel genehmigungspflichtig, weil nicht "alse diphe, alse eyn man mit deme spaden aupschezen mach erde" - ähnliche Bestimmungen gelten auch für den süddeutschen Raum und markieren die Grenze der Wehrhaftigkeit. Obwohl die Gräben von Stadtburgen und -befestigungen deutlich breiter sind, gibt es aus dem dörflichen Bereich in Niederdeutschland durchaus vergleichbare Minderformen (westfälische Gräftenhöfe, rheinische Hofesfesten u.ä.)[102].

Um 1200 sind die Steinbauformen des Adels und des Bürgertums eng verwandt. Befestigte Adelshöfe hat es in den meisten Städten gegeben, ihre Bewohner gehörten zur niederadligen Dienstmannschaft des Stadtherrn (Ministerialität), die zur Sicherung gegen innere und äußere Bedrohung oft am Rande einer urbanen Siedlung wohnten und zur städtischen Oberschicht gehörten[103]. Zu dieser Zeit ist in Hannover der Marktplatz bereits ausgebildet, das Steinwerk vom Bohlendamm befand sich darauf bezogen in Randlage (Abb. 1,2). Die Verschüttung des großen Grabens - und damit die Aufgabe des mutmaßlichen ausgedehnten Urgrundstückes - fällt zeitlich mit den Baumaßnahmen an der Stadtbefestigung zusammen. Häufig werden adlige Eigenbefestigungen in städtischen Siedlungen nur geduldet, bis die Bürgergemeinde den Schutz der Stadt mit geeigneten Verteidigungsbauten selbst übernehmen kann.[104]

Während in der mittelalterlichen Großstadt Braunschweig von K. Flesche 136 Steinwerke nachgewiesen werden konnten, sind für die Landstadt Hannover nur 17 erschließbar (vgl. Anhang 2). Eine Kartierung der lokalisierbaren 14 Steinwerke (Abb. 4) ergibt folgendes Bild: Der Bereich zwischen Schmiedestraße und Stadtmauer weist keine Steinwerke auf. Im engeren Stadtzentrum um Schmiedestraße-Marktstraße und Knochenhauerstraße-Köbelingerstraße liegt knapp die Hälfte der bekannten Bauten. Die eher in Randlage befindlichen Steinwerke Nr. 3-6, 12 und 17 liegen auf oder bei auffallend großen Parzellen, darunter auch geistliche Stiftungsflächen (Loccumer Hof, Marienseer Hof) und der Ratshof, die für einen gehobenen Status sprechen dürften. Bei Dammstr. 11 (Nr. 8) ist die Existenz eines größeren Urgrundstückes in der Bauzeit wahrscheinlich, bei Nr. 7 dementsprechend nicht völlig auszuschließen.

Es muß beim gegenwärtigen Forschungsstand offen bleiben, ob es sich bei diesem Bild um ein Zufallsprodukt der Quellenlage oder um einen historischen Zustand handelt. Leider sind die dargestellten Steinwerke nicht mehr datierbar - ihre Erwähnungen stammen allesamt aus dem Spätmittelalter. Der älteste Beleg für ein Steinwerk in Hannover ist die Nennung eines Johannes de Lapidea domo in der Zeugenliste der Stadtrechtsurkunde von 1241. Allein sein Zeugnis spricht für seine Bedeutung. Er nannte sich wohl nach seiner Behausung, die für die Zeitgenossen so auffällig war, daß sie zur Identifikation herangezogen werden konnte[105]. Damit ist auch in Hannover die Existenz von Steinwerken hinreichend belegt und zumindest die frühe Steinbauweise wohl ein Charakteristikum der Oberschicht.

Selbst wenn man das Urgrundstück vom Bohlendamm mit Steinwerk und großem Graben nicht als (nieder)adlige Eigenbefestigung bezeichnen will, so folgt es deutlich ihrem Vorbild. Es gehörte mit Sicherheit einer Persönlichkeit der städtischen Oberschicht mit gesteigertem Repräsentationsbedürfnis, wenn auch nicht unbedingt Johannes vom Steinhaus.

7.4 Das Bürgerhaus im späten Mittelalter

Als überwiegende Bauform im spätmittelalterlichen Hannover gilt der Fachwerkbau, auch wenn schon vor der Kriegszerstörung kein vorreformationszeitliches Exemplar mehr bekannt war. Grundriß und Gefüge konnten am erhaltenen Bestand in Südniedersachsen erhellt werden[106]. Grundsätzlich waren in Hannover auch bäuerliche Hausformen möglich, die sich aus dem (dreischiffigen) niederdeutschen Hallenhaus mit integriertem Stall entwickelt hatten. Von diesen unterschieden sich die Hausformen der Handwerker und Kaufleute, sie entstanden offenbar aus ursprünglich einschiffigen Typen:[107]

Je nach Wohlstand des Eigentümers und Funktion waren sie ein- bis zweischiffig und wiesen als gemeinsames Merkmal die anderthalbgeschossige Dielenzone auf. Diese gilt als Relikt des frühen Einraumhauses mit zentraler Herdstelle. Die Diele wird durch den seitlichen Einbau von Kammern und Stube spätestens im 14. Jh. zunehmend unterteilt oder bei kleineren Häusern zu einem Gang reduziert (Abb. 20,4). Die Stube liegt regelhaft an der Straßenfront - wie für Dammstr. 13 vermutet[108]. Größerer Raumbedarf für Wohn- und Lagerzwecke wird seit dem 13. Jh. mit mehrgeschossiger Bauweise (Ständergeschoßbau) befriedigt, die sich bis zum späten 15. Jh. zum echten Stockwerkbau weiterentwickelt[109]. Keller gibt es zunächst nur unter Steinwerken oder entsprechenden Hausteilen. Erst ab dem 15. Jh. werden weiträumige Unterkellerungen üblich, die in Hannover meist zweischiffig sind, dies ist für Dammstr. 10-12 aus dem Befund zu entnehmen[110]. Der Dachraum wurde von einem Kehlbalkendach überspannt. In Hannover gab es bis zur Zerstörung ein Nebeneinander von Giebel- und Traufenfronthäusern, während in Goslar und Braunschweig seit dem 15. Jh. die Traufständigkeit deutlich bevorzugt wurde[111].

In dieses Bild fügen sich die spätmittelalterlichen Befunde vom Bohlendamm: mehrheitlich gehören sie zu den kleinbürgerlichen ein- bis zweischiffigen Typen, nur die "Coldunenborch" zeigt als städtischer Bau repräsentative großbürgerlichen Bauformen. Einen Eindruck des spätestens im 15. Jh. veränderten Vorderhauses von "alt L 1" (Dammstr. 8-11) dürfte ein ursprünglich zweischiffiges Fachwerkhaus von 1347 (d) aus Höxter vermitteln: Es hat vergleichbare Dimensionen, anstelle des Steinwerks besitzt es einen unterkellerten, quadratischen Saalbau in Fachwerkbauweise (Abb. 21,1)[112].

Latrinen kommen in städtischen Siedlungen verstärkt vom 13. Jh. an vor. Eine gewisse Vorreiterrolle spielten klösterliche Gemeinschaften, in deren consuetudines auch Anweisungen für Morgen-Toilette (im engen Wortsinn), Hygiene und Gebrauch enthalten sind. Obwohl im Haus integrierte Örtlichkeiten belegt sind, ist das kleine Nebengebäude im Hofraum - bis in die Gegenwart bekannt - die Regel. Beide Bauformen sind am Bohlendamm vertreten: die neuzeitliche Latrine M I-84-87 (IR 7a) ist eingebaut, die älteren liegen dagegen im Hof. Ihr Aufbau ist als einfaches Fachwerk- oder Bretterhäuschen zu ergänzen (Abb. 21,2). Auf ihre bevorzugte Lage am Rande des Grundstücks wurde bereits hingewiesen. Grundsätzlich kann ein Abtritt auch von mehreren Parteien benutzt werden und damit (unterirdisch) erhebliche Größe erreichen[113].

7.5 Die Parzellenentwicklung

Aus den Grabungsbefunden vom Bohlendamm läßt sich eine ausgedehnte Urparzelle an der Ecke Leinstraße/ Dammstraße erschließen, die um die Mitte des 13. Jh. in zwei längsrechteckige Parzellen des historischen Katasters umgegliedert wird ("alt L 1", "alt K 47"). A. Nöldeke vermutete die Entstehung des historischen Katasters in Hannover vor 1300, H. Plath nahm sie bereits im 12. Jh. an[114]. Frühstädtische Kataster, die im 13. Jh. aufgegeben und in kleinere Einheiten umgegliedert werden, sind auch in Lübeck, Braunschweig, Minden und Soest nachgewiesen. Dagegen entsteht in Göttingen, Goslar und Münster das historische Kataster offenbar durch Aufteilung ebenfalls großer Urparzellen, die sich noch rekonstruieren lassen und ihre Ausmaße in kirchlichem oder adligem Besitz durch die Jahrhunderte konservieren konnten[115].

Längsrechteckige Parzellen von etwa 15 x 30-50 m Größe sind im 12./13. Jh. in Norddeutschland geläufige Grundstücksgrößen. Die im 14./15. Jh. erkennbare Bebauung der Parzelle "alt L 1" aus Vorderhaus mit Steinwerk, Seitenflügel und Hinterhaus um einen Hof ist im gesamten südniedersächsischen Raum - wenn auch nicht immer vollständig - üblich, die Zufahrt liegt - wie für Horizont D angenommen - neben dem Vorderhaus. H.G. Griep lokalisiert im quergestellten Rückgebäude das zu größeren Grundstücken gehörige Brauhaus[116]. Tatsächlich besitzen alle Grundstücke der Grabung Bohlendamm, die über ein Rückgebäude verfügen, die Braugerechtigkeit. Während K 49 - freilich erst im 15. Jh. ! - ausdrücklich als Scheune bezeichnet wird (Anhang 1), zeigen K 47 und K 38/39 eine verstärkte Wand - vielleicht als Feuerschutz für die Sudanlage? Zumindest K 47 war unterkellert und somit als Lager geeignet[117]. Dies wirft ein neues Licht auf die tiefe, holzverschalte Grube H, die den Standort des mutmaßlichen Brauhauses vorwegnahm und auch als Bierlager gedient haben könnte. Holzverschalte Keller sind aus Lübeck und Ulm bekannt, allerdings weniger tief[118].

Ab 1400 wurden am Bohlendamm unter den Nebengebäuden mehrere Keller angelegt, die dem Vorbild des Steinwerks folgten. Sie entstanden offenbar in derselben Reihenfolge wie die zugehörigen Häuser im Hausbuch als Buden genannt wurden. Dementsprechend sind sie Ausdruck einer Haushaltsführung der Bewohner, die von den älteren Haupthauskellern unabhängig war. Der Aufteilungsprozeß älterer Anwesen in kleinere Einheiten oder Buden als Mietwohnungen beginnt in Braunschweig um 1300, als eigene Hausform sind sie ab 1380 in ganz Niedersachsen verbreitet.

In Hannover nahm der Bevölkerungsdruck mit der Blütezeit der Stadt seit dem späten 14. Jh. zu. Buden wurden nach A. Nöldeke bevorzugt durch Überbauung der Hofzufahrten oder durch Aufteilung der gut erschließbaren Eckgrundstücke gewonnen. Beide Bauweisen sind mit der Aufteilung von "alt K 47" und "alt L 1" im Befund der Grabung Bohlendamm gut nachzuweisen[119].

Die sich am Bohlendamm andeutende Ablösung der Halbtonnengewölbe durch Flachtonnen nach 1474 ist auch in Braunschweig belegt: dort tragen die ältesten Keller um 1400 Halbtonnengewölbe, sie folgen ebenfalls den Vorbildern der Steinwerke.[120]

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